Hygienekonzept der Maria-Jessen-Schule Nordhastedt
(auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes 2020/21 und der Handreichung für Schulen zum Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein)
Kohortenprinzip
Das Kohortenprinzip ist bis auf weiteres aufgehoben. Es darf eine Durchmischung der Klassen erfolgen, d.h. auch, dass der gesamte Schulhof für alle Kinder zugänglich ist.
Abstandsgebot
In den Pausen und auf den Fluren bzw. Sanitärbereich gilt weiterhin die 1,5 m-Abstandsregel. Im Sportunterricht soll die Abstandsregel ebenfalle eingehalten werden.
Händehygiene
Vor Unterrichtsbeginn Hände waschen oder desinfizieren (nur unter Aufsicht).
Vor und nach dem Frühstück und nach jedem Toilettengang Händewaschen.
Maskenpflicht
Es besteht eine Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, d.h. für Kinder im Unterricht und auf den Fluren/Toiletten. Lehrkräfte und alle Mitarbeiter in der Schule tragen ebenfalls eine Maske bis sie an ihren Tätigkeitsort angelangt sind. Dort kann die Maske entfernt werden, sofern der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
Auf dem Schulhof und auf dem Schulweg müssen keine Masken getragen werden (Ausnahme Busse). Auf Abstand ist hier auch zu achten.
Testungen
Es finden 2mal wöchentlich Selbsttestungen der Kinder statt. Lehrkräfte und Schulpersonal, die geimpft oder genesen sind, brauchen sich nicht zu testen.
Belehrung
Eltern werden in schriftlicher Form über den Umgang mit möglichen Infektionen informiert. Die unterschriebene Belehrung ist von der Schule ein Jahr lang aufzubewahren.
Umgang mit symptomatischen Personen
Kinder, die während der Unterrichtszeit Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen (Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, -kratzen, Muskel- und Gliederschmerzen) sind umgehend von der Gruppe zu trennen und von den Eltern abzuholen.
Gestaltung des Unterrichtsbetriebs
Der Unterricht soll möglichst in den Klassenräumen stattfinden. Aber Außenflächen können ebenfalls genutzt werden, aus hygienischer Sicht auch günstiger. In jeden Klassenraum hängen Übersichten zu den Hygienemaßnahmen.
Lehrpersonal mit erhöhtem Risiko
Zur Entbindung von der schulischen Präsenz sind eine ärztliche Bescheinigung und eine betriebsmedizinische Begutachtung notwendig.
Schüler mit erhöhtem Risiko
Kinder mit Vorerkrankungen können auf Antrag von der Schulleitung vom Unterricht beurlaubt werden (§ 15 SchulG). Eine schulärztliche Bescheinigung kann in begründeten Fällen verlangt werden.
Fremde Personen im Schulbetrieb
Schulfremde Personen betreten nur sowohl mit vorheriger Testung (Schnelltest, 72 Std. Gültigkeit) oder Dokumentation über Impfung bzw. Genesung als auch mit Maske und mit Beachtung der Abstandsregeln die Schule.
Hier muss auch dokumentiert werden, wer wann und wo sich aufgehalten hat.
Elternversammlungen und Konferenzen
Elternversammlungen sollen entweder draußen stattfinden (auch hier die Abstandsregel beachten) oder in einem Raum, der groß genug ist, um die Abstände einhalten zu können. Alle Personen müssen getestet, genesen oder geimpft sein. Außerdem müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden. Vor und nach den Versammlungen/Konferenzen müssen Tische und Gebrauchsgegenstände desinfiziert werden. Lüftung des Raumes ist wichtig.
Musik und Sport
Das Singen und der Gebrauch von Blasinstrumenten finden in geschlossenen Räumen nicht statt.
Kann im Sportunterricht die Abstandsregel nicht eingehalten werden, müssen andere Unterrichtsinhalte gewählt werden.
Sportunterricht an unserer Schule
Der Sportunterricht wird nur im Klassenverband erteilt. Es befindet sich immer nur eine Klasse in der Sporthalle. Für eine ausreichende Belüftung wird gesorgt.
Es werden keine Masken getragen. Kann die Abstandsregel nicht eingehalten werden, muss ein anderer Unterrichtsinhalt gewählt werden.
Die Jungen werden sich in den beiden vorhandenen Kabinen umziehen. Hier wurden Plätze markiert, sodass ein ausreichender Abstand gewährt werden kann. Die Mädchen werden sich im oberen Bereich der Halle umziehen. Hier ist ausreichend Platz vorhanden. Jeder Schüler bekommt einen Stuhl zugewiesen, sodass der Abstand eingehalten werden kann. Die Schüler werden von einer Aufsichtsperson kontrolliert/beaufsichtigt.
Beim Betreten und Verlassen der Halle werden sich alle Personen die Hände waschen bzw. desinfizieren.
Für die Ganztagsgruppen gelten die gleichen Hygienemaßnahmen.
Nutzung der Toiletten in der MZH
Am Einschulungstag werden die Toiletten der MZH durch Eltern für zwei Zeitstunden genutzt. Hierzu muss beachtet werden, dass die Eltern immer nur einzeln auf die Toilette gehen dürfen. Vom Sportplatz aus geht jede Person durch die Haupteingangstür zu den Toiletten und den gleichen Weg auch zurück. Durch diese Vereinzelung begegnen sich die Personen nicht. Die eingeteilte Aufsichtskraft sorgt für den reibungslosen Ablauf. Es befinden sich Desinfektionsmittel, Seife und Einmalhandtücher im Toilettentrakt. Die Reinigung nach den zwei Zeitstunden erfolgt durch eine Reinigungskraft (Absprache mit der Gemeinde).
Essen im OGT
Hier muss die Abstandsregel strikt eingehalten werden.
Lüften von Räumen
In den Pausen müssen die Unterrichtsräume mindestens 5 Minuten quergelüftet werden (Fenster und Fluchttür weit auf). Dabei ist darauf zu achten, dass sich kein Kind in diesen Räumen aufhält.
Außerdem soll die Lüftung auch während des Unterrichts erfolgen. Alle 20 Minuten sind die Fenster/Türen für ca. 3 bis 5 Minuten weit zu öffnen, sodass ein schneller Luftaustausch stattfinden kann. Die Kinder dürfen Jacken, Schals u. ä. wärmende Kleidung im Klassenraum tragen.
Meldung von positiven Coronatestergebnissen
Die Schule meldet positive Fälle (PCR-Test) über das Polyteia-Portal.
Es wird Kontakt mit dem Gesundheitsamt und dem Schulamt aufgenommen.
Das Gesundheitsamt entscheidet über die Vorgehensweise im Falle einer Positiv-Testung.
Nordhastedt, 27.07.2021
gez. Elke Reimers
Rektorin und Hygienebeauftragte