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Maskenpflicht ab dem 22.2.21
Für alle an Schule Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler gilt ab dem 22. Februar 2021 die Pflicht, in der Unterrichts- und Betreuungssituation mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Hierunter fallen die sogenannten einfachen OP-Masken. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten.
Weitere Informationen aus dem Bildungsministerium unter folgendem Link:
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