top of page

Maskenpflicht ab dem 22.2.21

Für alle an Schule Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler gilt ab dem 22. Februar 2021 die Pflicht, in der Unterrichts- und Betreuungssituation mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Hierunter fallen die sogenannten einfachen OP-Masken. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Weitere Informationen aus dem Bildungsministerium unter folgendem Link:

Corona-Informationen

bottom of page