top of page
Maskenpflicht ab dem 24.08.20
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
ab Montag, 24.08.20 wird laut Bildungsministerium in allen Schulen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes gelten. Dies gilt auf den Laufwegen und auf dem Schulhof, überall dort, wo es zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann.
Von der Pflicht ausgenommen ist der Unterricht in der Kohorte im Klassenraum sowie der Außenbereich auf dem Schulhof, sofern hier Abstände sicher eingehalten werden können und die Schülerinnen und Schüler in ihrer Kohorte verbleiben.
Ihr Kind kann aber auch weiterhin im Unterricht einen Mund-Nasenschutz tragen, wenn Sie es wünschen.
Mit freundlichem Gruß
Elke Reimers
bottom of page